Steuerklärung 2019 – neue Abgabefrist 31.07.2019

Wie schnell die Zeit vergeht. Da hat das neue Jahr kaum begonnen und ein paar Monate später heißt es schon wieder: Zeit für die Steuer. Die Abgabefrist wurde  dieses Jahr mit dem 31.07.2019 festgelegt. Für die meisten Arbeitnehmer ist es dabei völlig normal ihre Steuererklärung von Lohnsteuerhilfevereinen machen zu lassen. Das ist für sie recht preiswert und sie freuen sich über eine Rückerstattung. Doch es gibt ein paar Punkte, über die man diesebezüglich nochmal nachdenken und dann prüfen sollte, ob es nicht doch besser ist auf einen Steuerberater zu setzen.

Welche Vorteile bietet ein Steuerberater

Lohnsteuerhilfevereine wurden in den 1960-er Jahren auf Betreiben der Gewerkschaften eingerichtet. Es handelt sich dabei um Selbsthilfevereine. Sie sollten es Arbeitnehmern ermöglichen zu erschwinglichen Preisen eine steuerrechtliche Beratung zu erhalten. Sie werden bei folgenden Arbeitsgebieten tätig:

  • Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
  • Renten und Versorgungsbezüge
  • Unterhaltsleistungen
  • selbst genutztem Wohneigentum
  • Kapitaleinkünfte / Mieteinfkünfte bis 13.000 EUR pro veranlagete Person

Das Problem dabei ist, dass die Erklärung nicht direkt von einem Steuerbarter, sonden von Mitarbeitern erstellt wird, die keine Steuerberaterprüfung abgelegt haben. Sehr häufig handelt es sich um Steuerfachangestellte, mit einer gewissen Anzahl an Berufsjahren. Für die üblichen Routineaufgaben rund um die Steuererklärung für Arbeitnehmer mag das ausreichend sein, aber sobald es etwas komplexer wird, benötigt man dann doch etwas mehr Expertise. Ein Steuerberater in Köln weist explizit darauf hin, dass er im Durschnitt 935€ Rückerstattung für seine Mandanten herausholt. Da sollte man mal einen Vergleich zwischen zusätzlichen Kosten für einen Steuerberater und der Höhe der Rückerstattung anstellen und genau nachrechnen.

Eine weitere Problematik ergibt sich dadurch, dass nicht jeder im Laufe seines Lebens nur zur Arbeit geht. Ich zum Beispiel bin Arbeitnehmer, investiere in Aktien und Anleihen, betreibe nebenbei eine Teilselbständigkeit und habe zudem vor mir eine Immobilie als Anlageobjekt für die Altersversorung zuzulegen. Zudem habe ich mehrere Produkte für die Altersvorsorge. Somit erziele ich Einnahmen aus mehreren Einkunftsarten. Damit verlasse ich zu Teilen schon den Aufgabenbereich, für den ein Hilfeverein zuständig sein darf. Zum Beispiel die Umsatzsteuer und die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Da bin ich froh, dass ich seit Jahren meinen Stamm-Steuerberater habe, der mein Geschäft kennt und genau weiß, wo er hinschauen muss. Und wenn sich etwas ändert, dann schickt er mich nicht einfach weg, weil das seinen Horizont übersteigt.

Was mir auch sehr gut gefällt ist, dass mir mein Steuerberater erklärt hat, dass das Finanzamt von ihm keine einzelnen Rechnungen oder sonstigen Einzelnachweise erhält. Er schickt nur die fertige Erklärung ein und haftet sozusagen mit seinem Berufsstand für die Richtigkeit der Daten. Dadurch wird nicht nochmal jede Rechnung vom Finanzbeamten durchleuchtet. Somit erhält der Staat nicht ganz so viel Einblick in meine Geschäfte und vor allem in meine Finanzen. Nicht, dass ich etwas Illegales machen würde, aber ich bin grundsätzlich skeptisch gegen die Kompetenz von Beamten mit Geld umzugehen. Denn wer weiß, vielleicht kommt der Tag im Leben, wo ich Hartz IV beziehen muss und dann ist es bestimmt nicht zu meinem Vorteil, wenn der Staat genau weiß, wann ich welchen Centbetrag wo verdient habe.