Haushaltsauflösung – wie funktioniert sie?

Eine Haushaltsauflösung kommt nicht alle Tage vor. Grundsätzlich wird sie immer dann erforderlich, wenn jemand einen eingerichteten Wohnort aufgibt – aus welchen Gründen auch immer. In der Regel werden dann alle Besitzstände verkauft, verschenkt oder auf die Deponie gebracht. Wir beleuchten das Thema etwas näher und zeigen worauf es ankommt.

Haushaltsauflösung – wann wird sie erforderlich?

Der wohl häufigste Fall ist es, wenn jemand stirbt und dann eine komplett eingerichtete Wohnung hinterlässt. Der Vermieter*in bzw. ,sofern vorhanden, die Erben lassen dann eine Haushaltsauflösung durchführen. Meist wird dafür ein eigener Dienst angefordert. Manche machen auch eine Art Flohmarkt daraus oder setzen eine Annonce in die Zeitung. Dann dürfen Menschen kommen und mitnehmen was sie möchten, Hauptsache weg damit.

Es muss aber nicht immer gleich ein Todesfall sein. Manchmal wandern Menschen einfach nur aus und es wäre teurer ihre Einrichtung mitzunehmen. Man sieht das immer wieder in diesen Sendungen im Fernsehen. Nach Mallorca usw. wird noch der LKW geholt. Wer jedoch nach Australien oder in die USA zieht, für den wird es sich nicht lohnen den Hausrat mit über den großen Teich zu nehmen. Dafür sind Möbel heute einfach viel zu günstig. Aus diesem Grund verscherbeln sie vorher alles und machen noch so viel Geld daraus wie möglich.

 

Entrümpelung – worauf sollte man achten?

Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, um eine solche Auflösung durchzuführen. Manche Anbieter haben bestimmte Stunden- oder Kostensätze. Sie übernehmen den Abtransport und die weitere Entsorgung aller Gegenstände. Wie viel das kostet lässt sich im Web gut kalkulieren, zum Beispiel mit diesem Entrümpelungsrechner. Möglich ist es auch bei Unternehmen anzurufen, die Situation zu erläutern und sich dann ein Angebot abzuholen. Auf diesem Wege können Sie relativ schnell einen Preisvergleich durchführen und sicherlich etwas einsparen.

Andere Dienstleister wiederum bieten sogar die Option alles kostenlos mitzunehmen. Das Rote Kreuz zum Beispiel macht dies in manchen Städten. Bedingung dafür ist jedoch, dass sie die Möbel und Wertgegenstände veräußern dürfen in ihrem Netzwerk an Second Hand Läden.

Welchen Weg Sie auch immer wählen, eines sollten Sie beachten: Schließen Sie eine Vereinbarung ab, aus der klar hervorgeht, dass Sie Fundstücke von hohem Wert ausgehändigt bekommen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Rentner noch einige Hunderte oder Tausende Euro wortwörtlich in der Matratze gebunkert, oder irgendwo Schmuck und Goldmünzen versteckt hatten. Denkbar ist auch, dass sich unter den Bildern im Haus Gemälde von Künstlern verbergen, die zwar nicht die bekanntesten der Welt sind, die aber durchaus vier- bis fünfstellige Beträge bringen würden. Mit einer solchen Klausel würde Ihnen kein Fauxpas passieren, bei dem jemand sich auf Ihre Kosten bereichert.