Was deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab?

Unternehmer und Selbständige hängen mit ihrer Existenz häufig am seidenen Faden. Ein Zwischenfall, der den Umsatz ausfallen lässt, könnte dazu führen, dass die Insolvenz droht. Grund dafür ist, dass Geldgeber häufig keine Gnade kennen. Wer seine Kreditraten nicht pünktlich bezahlt, der hat ein Problem. Ursachen für einen Ausfall der betrieblichen Tätigkeit gibt es mehr als genug. Zum Glück können sich Kleinunternehmer mit einer Versicherung dagegen schützen. Doch Vorsicht – auch die deckt nicht alles ab. Wir zeigen, worauf Sie bei einer solchen Betriebsunterbrechungsversicherung achten sollten.

Betriebsunterbrechungsversicherung – worauf achten?

Je nach betrieblicher Tätigkeit gibt es verschiedene Gründe dafür, warum der Umsatz von einem Tag auf den anderen von 100% auf Null sinken könnte. Da wäre zum Beispiel ein Rohrbuch, der die Produktionsanlagen überflutet, ein Hochwasser, oder ein Feuer, das den Betrieb lahmlegt. Manchmal wird aber auch ein wichtiger Mitarbeiter krank oder der Chef hat einen Unfall. Ein Vulkanausbruch hat zum Beispiel 2010 dazu geführt, dass sämtliche Fluglinien der EU nicht abheben durften. Auch so etwas kommt vor.

Für solche umfangreichen Ausfälle hat sich in Unternehmerkreisen die Betriebsunterbrechungsversicherung als wirksamer Schutz etabliert. Sie soll immer dann einen Geldeingang sicherstellen, wenn ein Geschäft unverschuldet in eine Notlage gerät. Doch hier beginnt schon das große Tauziehen. Denn es stellt sich immer die Frage was verschuldet ist und was nicht. Und selbst dann, wenn es unverschuldet passiert, ob dann die Versicherung die Entschädigung für einen speziellen Umstand übernehmen muss. In der Regel zahlt die Versicherung dann entgangene Gewinne und / oder übernimmt eine Fortzahlung von fixen Kosten.

Grundsätzlich ist es so: bei der Gestaltung einer Police genießen die Parteien immer Gestaltungsfreiheit. So gesehen könnte jeder individuell mit der Versicherung ausmachen, welche Schadensfälle abgegolten werden.

Abhängig vom Betrieb, empfiehlt es sich verschiedene Varianten zu nehmen. Je nach dem, welche Ressourcen die wichtigsten sind, die für die Leistungserstellung notwendig sind. Ein Produktionsunternehmen zum Beispiel tut gut daran den Ausfall von Maschinen und Gebäuden abzusichern. Diese können zum Beispiel durch Sturm, Einbruch oder Feuer zerstört werden. Für eine Internet-Agentur dagegen spielen solche Gegenstände kaum eine Rolle. Sie sollten sich um ganz andere Risiken Sorgen machen.

Interessant ist die Ausgestaltung dieser Fragen deshalb, weil sie im Notfall über Wohl und Wehe entscheiden kann. Gerade jetzt, in Zeiten der Covid Krise, sind viele Unternehmen per Gesetz dazu gezwungen ihre Aktivitäten auszusetzen. Viele Gastronomen haben daraufhin ihre Versicherungen in Anspruch nehmen wollen. Diese wehren sich mit Händen und Füßen und sehen einen solchen staatlichen Eingriff nicht als Schadensfall an. Zahlreiche Prozesse werden deswegen geführt. Klare Richtlinien gibt es noch nicht. Wichtig ist immer die Frage: Was genau steht im Vertrag?

Deswegen sollten Unternehmer grundsätzlich aktiv mitarbeiten, wenn sie mit ihrem Anbieter die Konditionen verhandeln. Allgemeine Formulierungen sind dazu der Schlüssel. So etwas wie “Haftung für jegliche, nicht selbst verschuldete Unterbrechung” sind immer hilfreich, wenn es später zu Klagen kommt.