Akademischer Ghostwriter – wann und wie macht das Sinn?

Bei akademischen Arbeiten ist besondere Sorgfalt erforderlich. So mancher Politiker ist darüber gestolpert, dass seine Abschluss- oder Doktorarbeit mit Mängeln behaftet war. Grund dafür waren falsche Zitate oder die Tatsache, dass sie nicht selbst verfasst wurde. Dennoch gibt es durchaus gute Gründe, um einen Ghostwriter einzusetzen. Wir zeigen wann und wo das der Fall ist.

Was ist ein Ghostwriter?

Viele Prominente veröffentlichen eine Biografie über ihre mehr oder weniger interessantes Leben. Kaum jemand hat jedoch das Buch selbst geschrieben. Wie kann das sein? Ganz einfach, sie nutzen einen Ghostwriter. Der Begriff ist eigentlich dafür gedacht, dass jemand im Namen eines anderen ein Werk verfasst. Das ist absolut üblich. Deswegen darf grundsätzlich jeder einen Ghostwriting-Service nutzen oder sogar selbst anbieten. Solche Leute formulieren einfach viel schöner und machen ein Buch dadurch hochwertiger. Viele Politiker lassen ihre Reden von anderen schreiben. Auch das ist üblich.

Etwas anders sieht die Sache aus, wenn es um akademische Arbeiten geht. Eine Hausarbeit oder eine Bachelor-Arbeit ist keine Schikane, sondern erfüllt einen bestimmten Zweck. Mit diesem Werk sollen angehende Akademiker lernen, wie man wissenschaftliche Arbeiten anfertigt. Dabei müssen viele formelle Vorgaben eingehalten werden. Korrekte Zitate und Literaturhinweise sind ein Muss. Des Weiteren soll der Student damit unter Beweis stellen, dass er oder sie in der Lage ist komplexe Sachverhalte eigenständig zu analysieren und Schlussfolgerungen zu ziehen. Aus diesem Grund ist es eine Vorschrift der Hochschule oder Universität, dass die Arbeit eigenständig verfasst werden muss.

So nobel diese Intention sein mag, die Sache hat ein Problem. Derartige Arbeiten kosten Unmengen an Zeit und verursachen Stress. Viele Studenten müssen nebenher arbeiten, manche haben schon Kinder – für sie ist die Belastung viel höher als für Leute aus wohlhabendem Hause. Unter einer solchen Belastung stellt sich die Frage, ob und wie man sich helfen kann. Vor allem dann, wenn man durch unzählige Prüfungen schon längst bewiesen hat, dass man seinen Titel verdient hat.

Das Regelwerk akademischer Institutionen ist in dem Fall ganz klar. Nur wer eigenhändig seine Arbeit macht, der entspricht den Vorgaben. Allerdings heißt es nicht, dass man als Student keinen Ghostrwriter beschäftigen darf, so die Experten von schreib-es-mir.de mit einem Hinweis. Grundsätzlich darf schließlich jeder Mensch eine wissenschaftliche Arbeit in Auftrag geben. In dieser recherchiert der angestellte Autor die Literatur und sonstige Quellen zum Thema und zieht seine eigenen Schlussfolgerungen. Ein Journalist in der Zeitung macht auch nichts anderes.

Anschließend steht es dem Auftraggeber frei diese Erkenntnisse in seine eigenhändig geschriebene Arbeit einfließen zu lassen. So lange die Quellen korrekt zitiert sind, liegt kein Plagiat vor. In einer solchen Konstellation reicht der Student jedenfalls nicht die Arbeit eines anderen unter seinem eigenen Namen ein. Mit einem solchen Vorgehen lässt sich auf jeden Fall sehr viel Stress ersparen.