Corona und Arbeitsrecht – Das gilt es zu beachten

Wie Corona das Leben von Angestellten und Unternehmern beeinflusst

In Zeiten von Corona werden viele Menschen belastet: Der Unternehmer verliert Kunden wegen des Lockdowns, Angestellte müssen ins Home-Office. Zu den meist nicht eingerichteten Arbeitsplätzen in den heimischen vier Wänden kommt oft noch die zusätzliche Belastung durch die Betreuung von Kindern hinzu, die durch die mangelhafte Vorbereitung der Schulen auf die Pandemie erschwert wird.

Wie sieht es aber mit der rechtlichen Handhabung vieler Dinge aus, vor allem im Spannungsfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Wir klären auf.

Welche Probleme auf Arbeitnehmer in Zeiten von Corona zukommen

Vorab: Diese Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen von mir zusammengetragen worden. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Wer also konkrete Hilfe benötigt, sollte sich an Profis wenden, die sich mit Arbeitsrecht und Corona auskennen.

Viele Menschen haben Angst, sich selbst mit Corona anzustecken auf dem Weg zur Arbeit. Für den Arbeitsweg trägt der Arbeitnehmer das Risiko (Wegrisiko). Das heißt, er ist dafür verantwortlich um zum Arbeitsplatz zu gelangen.

Ähnliches gilt für Dienstreisen: Wer aus Angst vor Ansteckung eine Reise verweigert, bekommt Probleme mit seinem Chef. Wurde allerdings eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen, dann kann man sich auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers berufen.

Wie bei so vielem gilt (und da spreche ich aus Erfahrung): Sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten. Sind Sie ein geschätzter Mitarbeiter, dann wird man auf Ihre Sorgen und Nöte eingehen und eine Lösung finden, man will Sie ja nicht verlieren. Respektiert man Sie nicht und will Sie nur ausbeuten, ohne Ihre Probleme zu lösen, dann ist es sowieso Zeit, sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen.

Ein weiterer Aspekt ist das Gehalt: Viele Unternehmen leiden unter dem Lockdown. Entlassungen und Kurzarbeit sind die Folge. Ist das Unternehmen im Lockdown, dann haben Sie weiterhin Anspruch auf Lohn. Auch Kurzarbeit ist nicht einfach umzusetzen und muss im Arbeitsvertrag berücksichtigt worden sein.

Entlassung, die härteste Maßnahme, die ein Unternehmen trifft, wenn es in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann für viele Arbeitnehmer eine Abwärtsspirale lostreten. Auch, wenn Arbeitslosengeld und Hartz IV das schlimmste abfangen, sollte jeder versuchen, eine Kündigung zu verhindern (außer man kündigt selbst, weil man bereits einen neuen Job in der Tasche hat). Zum Glück gelten auch zu Corona-Zeiten die strengen Regelungen bezüglich Kündigungen. Vorsicht ist geboten, wenn es doch passiert. Hier lohnt sich der Gang zum Anwalt, der sich mit Arbeitsrecht auskennt, da die Kündigung nicht rechtens gewesen sein könnte.

Zusammenfassung

Corona ist gekommen und wird gehen. So wie jede Krise werden wir auch diese überwinden. Sinnvoll ist es, sich als Arbeitgeber mit den Tücken des Arbeitsrechts auszukennen oder gleich zum Rechtsanwalt zu gehen. Zu groß ist sonst die Gefahr, dass ein Arbeitgeber dies ausnutzt und den Arbeitnehmer übers Ohr haut.