Maklerprovision – Das vollständige Bestellerprinzip kommt

Seitdem der Immobilienmarkt in Deutschland boomt, also seit circa 2010, haben sich gewisse Entwicklungen eingestellt, die das Leben der Bürger nachhaltig verändert haben. Mieten wurden teurer. Die Nachfrage nach Wohnraum in den Städten stieg an, mit ihnen die Preise für Wohneigentum. All das führte dazu, dass die Regierung sich gezwungen sah einzugreifen. Zum einen wurden Mietpreisbremsen eingeführt. Zum anderen wurde bei Mietwohnungen die Maklerprovision so geregelt, dass immer der bezahlt, der den Makler bestellt hat. Nun soll dieses Bestellerprinzip auf Kauf-Immobilien ausgeweitet werden. Was bringen solche Eingriffe in den Markt? Sorgen sie tatsächlich dafür, dass Wohnraum bezahlbarer wird?

Was bringen gesetzliche Anpassungen im Bereich Immobilien?

Eigentum soll laut Verfassung verpflichten dem Gemeinwohl zu dienen. Daher gibt es immer wieder staatliche Einriffe in den Markt. Eine davon war die sogenannte Mietpreisbremse. Sie sollte verhindern, dass bei einer Neuvermietung die Kaltmiete nicht beliebig oft und beliebig hoch angehoben werden darf. Sie wurde 2013 eingeführt. Grund war, dass die Bevölkerung anfing zu schimpfen, dass sie sich die Mieten in den Städten nicht mehr leisten können. Soziale Gerechtigkeit musste her. Dass viele Rentner ihre Immobilie als Altersvorsorge nutzen und dadurch weniger Geld im Alter haben interessierte nur wenig. Aber im Grund stimmte es. Die größten Vermieter sind börsennotierte Immobilienkonzerne. Sie sollten nicht mehr ungeniert schalten und walten dürfen. Experten sagen, dass die Mieten dadurch stagnieren. Andererseits wurde auch das Angebot an Mietwohnungen massiv zurückgefahren. Die Konzerne realisieren nun lieber ihre Gewinnen durch Kauf und Verkauf. So wird die Wohnungssuche immer schwieriger. Der Immobilienmakler Unterhaching berichtete uns, dass in zentralen Lagen die Menschen tatsächlich Schlange stehen für gute Wohnungen. Viel gebessert hat sich in Raum München hierdurch nicht. Zudem werden neuerdings viele Objekte möbliert vermietet, damit lässt sich die Bremse teilweise umgehen.

Ein weiterer Schritt war die Umstellung bei der Gesetzgebung bezüglich der Maklerprovision. Früher war es so, dass Vermieter faul sein konnten. Makler übernahmen die Vermietung. Die Kosten dafür wurden einfach auf dem neuen Mieter in Rechnung gestellt. Ungerechter ging es wirklich nicht. Dieser fühlte sich natürlich schwer verarscht. Denn außer einer Führung durch die Wohnung, hatte der Makler für den Mieter absolut nichts gemacht. Die meiste Arbeit hat sich der Vermieter erspart. Oft wäre ein Makler auch völlig unnötig gewesen. Gute Wohnungen hatten in den letzten Jahren einen irrsinnigen Andrang. Sie haben sich quasi von allein vermietet. Klare Sache, dass die Bevölkerung sich das nicht mehr lange bieten lassen wollte doppelt abkassiert zu werden. Massiver gesellschaftlicher Druck führte dazu, dass die Regierung hier einen Schlussstrich gezogen hat. Eingeführt wurde das Bestellerprinzip. Wer den Makler holt, der zahlt ihn. Und tatsächlich, diese Maßnahme sparte vielen Mietern viel Geld. Man könnte sagen, dass sie wirklich etwas gebracht hat.

Nun ist es so weit gekommen, dass der Bundestag dieses Bestellerprinzip auch auf Kaufimmobilien ausgeweitet hat. Das Gesetz tritt Ende Dezember 2020 in Kraft. Ab dann sollen sich die Parteien die Kosten für den Makler teilen. Allerdings bezweifeln Experten, dass diese Maßnahme zu einer Verbilligung der Immobilien führen wird. Warum? Weil die Verkäufer den Betrag, den der Makler erhalten würde, selbst einstreichen.

Nehmen wir mal an, jemand hat eine Immobilie im Wert von exakt 250.000 Euro. Dann würde er oder sie den maximal durchsetzbaren Preis ansetzen. Der Käufer zahlt 5% Provision. Also wird das Geld so aufgeteilt:

    • 237.500 Euro für den Verkäufer
    • 12.500 Euro für den Makler

Wer ohne Makler verkauft, der wird trotzdem den Preis bei 250.000 ansetzen. Weil ein Objekt immer zum maximalen Preis veräußert wird. Der Käufer würde somit den gleichen Betrag zahlen, nur eben nichts mehr davon an den Makler. Ob dieses Gesetz wirklich etwas ändert, das muss man somit abwarten.

 

Sollte man trotzdem mit Makler verkaufen?

Meiner Ansicht nach gibt es, Gebühren hin oder her, doch Gründe auf einen Makler zu setzen. Hier im Video sind sie fein säuberlich erklärt:

Für mich ist das ausschlaggebende Argument, dass ein Makler den Wert eines Objekts viel besser beurteilen kann. Was bringt es an den Gebühren zu sparen, nur um dann vielleicht 20.000 Euro unter dem Marktpreis zu verkaufen? Als Laie ist man auf jeden Fall gut beraten zumindest für die Bewertung einen Makler zu holen.