Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung – worauf achten?

Wer das Thema Steuerhinterziehung hört, der hat vermutlich harte Kriminelle vor Augen, die versuchen ihre illegalen Einkünfte am Staat vorbei zu schleusen. Oder, schwer reiche Menschen, die einfach den Hals nicht vollkriegen und ihre Gelder in der Schweiz, der Karibik oder in Ländern wie Panama verstecken. Das muss aber nicht so sein. Steuerhinterziehung kann auch aus Versehen passieren. Stellt sich die Frage: Was tun, wenn es der Fall ist?

Was tun bei Steuerhinterziehung?

Grundsätzlich ist es so, dass in Deutschland jeder unbeschränkt der Steuerpflicht unterliegt, der hier einen Wohnsitz unterhält oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier hat. Gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet 183 Tage oder mehr auf deutschem Staatsgebiet zu wohnen – auch als Ausländer. Wohnen heißt in dem Fall übernachten. Denn Pendler, die morgens über die Grenze fahren und abends wieder zurück, bei denen liegt die Steuerpflicht weiterhin in der Heimat.

Laut Gesetz besteuert der Staat so gut wie jegliche Art von Einnahmen oder Gewinnen, welche die Bürger erzielen. Man sagt: Vermögenszuwächse. Diese Einnahmen sind in den Regeln des EStG festgehalten. Wer die hierfür fällige Steuer nicht entrichtet, der bricht automatisch das Gesetzt.

Echte Kriminelle tun dies meist bewusst. Es gibt aber auch Fälle, wo es aus Versehen passiert, so ein erfahrener Anwalt für Steuerrecht. Beispiele:

  • Ein Selbständiger hält über Jahre Schulungen an einem Bildungsinstitut und geht davon aus, dass diese dem Freibetrag von 2.400 Euro der Übungsleiterpauschale unterliegen. Im Nachhinein erfährt er, dass diese Einrichtung nicht dem öffentlichen Recht unterliegt. Bisher gab es keine Steuerprüfung, in der dies festgestellt wurde. Die Kenntnis ist jedoch erlangt
  • Ein Liebespaar an der detusch-dänischen Grenze lebt quasi schon zusammen, unterhält aber zwei Wohnsitze. Er noch in Dänemark, weil er der dort arbeitet. Sie in Deutschland. Die meiste Zeit schläft er aber bei ihr und pendelt von dort ins Büro. Nach 3 Jahren realisieren die beiden durch Zufall, dass er eigentlich schon länger in Deutschland steuerpflichtig gewesen wäre, weil er sich mehr als 183 Tage hierzulande aufgehalten hatte.

Beide Fälle zeigen, dass nicht immer Absicht dahinter steckt. Bei Normalbürgern ist es immer wieder auch Mangel an Wissen über das komplexe Regelwerk, das dann zu fehlerhaften Steuererklärungen führt.

In dem Fall besteht die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung zu entgehen. Hierfür hat der Gesetzgeber gewisse Möglichkeiten geschaffen. Wichtig ist es sich vorher juristischen Rat zu holen. Dabei wird festgestellt, welche Verstöße es gab und wie Sie sicherstellen können, dass Sie die Glaubhaftigkeit Ihrer Aussagen vor den Beamten beteuern können. Im Normalfall schützt Unwissen nicht vor Strafe. Aber in dieser Sache gibt es durchaus Spielraum, wenn man sich offen und ehrlich zu den Verstößen bekennt und von sich aus die Zusammenarbeit mit den Behörden sucht. Genau hierfür wurden solche Möglichkeiten geschaffen.

 

Haftungsausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr. Das ist keine Steuerberatung und keine rechtliche Beratung. Es ist lediglich meine subjektive Meinung zum Thema.