Hausmeisterservice – Sinnvoll oder purer Luxus?

Vor allem in Mehrfamilienhäusern gibt es zahlreiche Arbeiten, bei deren Aufteilung es immer wieder zu Diskussionen zwischen den Bewohnern kommt. Wer soll sie machen? Wurde die Arbeit gerecht verteilt? Um diese Probleme zu vermeiden, greifen solche Gemeinschaften häufig auf einen Hausmeister zurück. Hier wiederum stellt sich die Frage, in welcher Form dieser beschäftigt werden soll. Soll es jemand aus dem Haus sein, oder ein externer Service? Wir erörtern die Vor- und Nachteile.

Eigener Hausmeister oder externer Service – was ist besser?

Typische Arbeiten für einen Hausmeister sind Tätigkeiten wie diese:

  • Gartenpflege und Rasen mähen
  • Funktion der Heizung kontrollieren, ggf. Heizöl nachbestellen
  • Treppenhäuser Reinigen
  • Reparaturarbeiten in den Wohnungen
  • Schnee- und Winterdienst

In größeren Wohngemeinschaften wird die Sache oft so gelöst, dass eine der Wohnungen für eine Familie freigehalten wird, bei denen eine oder mehrere Personen als Hausmeister fungieren. Dafür erhalten diese ein Beschäftigungsverhältnis. Manchmal ist es ein 450€ Job, manchmal ein Teilzeitvertrag. Das heißt, sie üben diese Tätigkeit häufig nur nebenbei aus, zusätzlich zu ihrem Hauptjob.

Diese Lösung hat den Vorteil, dass der Hausmeister mit im Gebäude wohnt und bei Problemen spontan eingreifen kann. Als Bewohner hat er/sie selbst ein großes Interesse daran, dass die Arbeit gut gemacht wird und alles in Ordnung ist. Natürlich treten bei dieser Lösung aber Probleme auf:

Auch Hausmeister werden mal krank. Schon eine Erkältung für ein bis zwei Wochen sorgt dafür, dass im Haus viel Arbeit liegen bleibt. Vor allem beim Winterdienst kann das Gefährlich werden, da das Haus dafür haftet, wenn sich jemand auf der Straße verletzt. Ein externer Anbieter, wie zum Beispiel der Hausmeisterservice in Ludwigshafen, garantiert für solche Situationen immer einen Ersatz. Wird dort ein Mitarbeiter krank, dann springt ein anderer für ihn ein und übernimmt. So bleiben wichtige Arbeiten niemals liegen. Hier ein Video zum Thema:

In vielen Fällen besteht ein Arbeitsverhältnis zwischen Hausmeister und Bewohnern in Form eines Mini-Jobs. Wie bei den meisten Arbeitnehmern, wünscht sich auch ein Hausmeister hin und wieder eine Gehaltserhöhung, um zumindest die Inflation auszugleichen. Problem ist nur, dass dadurch die 450€-Grenze überschritten werden könnte. Das hätte steuerliche und sozialversicherungstechnische Nachteile. Ein Verzicht auf Gehaltserhöhungen ist im Prinzip mit einer schleichenden Gehaltskürzung gleichzusetzen.

Wie bei den meisten Angestellten auch, gibt es welche die ihre Arbeit gut machen und solche, die ihre Arbeit nicht so gut machen. Einen Hausmeister, der direkt im Gebäude lebt, den bekommt man bei schlechten Leistungen nicht so einfach wieder los, wie einen externen Anbieter. Dort können unzufriedene Kunden anrufen und im Notfall den Vertrag mit dem Anbieter kündigen. Beim eigenen Hausmeister dagegen kann es sein, dass es zu ewigen Gerichtsstreitigkeiten kommt, weil das Arbeitsverhältnis korrekt beendet werden muss, zudem müsste dieser aus der Wohnung ausziehen, um Platz zu machen für einen neuen. In Deutschland jemanden aus der Wohnung zu klagen ist nur schwer möglich.

Langfristig betrachtet gibt es auf beiden Seiten vor und Nachteile. Je nach individueller Lage und Zufriedenheit mit der bisherigen Lösung, sollten sich Eigentümergemeinschaften darüber Gedanken machen, was für sie die beste Option ist.