Wettbewerbe in der Schweiz – Einfache Gewinne für jeden?

Wettbewerbe, Gewinnspiele, Preisausschreiben. Mehrere Begriffe für dieselbe Sache. Wettbewerbe in der Schweiz haben, so wie in vielen anderen Ländern, eine lange Tradition.

Ein weiteres Synonym, eher im rechtlichen Bereich üblich, ist die Auslobung. Dabei handelt es sich um eine Willenserklärung, die nur von einer Seite, dem Gewinnspielveranstalter, abgegeben wird. Das heißt, der Veranstalter verspricht einen Gewinn, ohne ein konkretes Gegenüber vor sich zu haben. Dies ist wichtig, da für einen wirksamen Vertrag normalerweise zwei Parteien inklusive einer gegenseitigen Willenserklärung notwendig sind. Gäbe es das rechtliche Prinzip der Auslobung nicht, könnte der Veranstalter alles Mögliche versprechen, sich dann aber um die Herausgabe des Preises drücken, mit der Begründung, er habe ja nicht mit einer konkreten Gegenpartei einen Vertrag abgeschlossen.

Durch das Prinzip der Auslobung ist das nicht möglich und der Preis muss auch übergeben werden.

Wenn die Bewerbungen um die Auslobung gleichwertig sind, dann entscheidet das Los. In der Regel haben alle Teilnehmer an einem Preisausschreiben die gleichen Voraussetzungen. Entweder geben sie ihre Adresse per Webformular an, nutzen einen Telefonanruf oder eine Postkarte um ihre Teilnahme mitzuteilen.

Das Preisausschreiben ist eine Sonderform der Auslobung. Kopfgeld oder Belohnungen zur Ergreifung entlaufener Haustiere sind ebenfalls Arten der Auslobung.

Zurück zum Wettbewerb. Diese werden in der Schweiz üblicherweise über das Internet oder Zeitschriften durchgeführt. In Zeitschriften werden diese oft als Möglichkeit eines kommerziellen Anbieters wahrgenommen, auf seine Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen.

Auch die Möglichkeit, Gutscheine als Gewinn anzubieten, ist eine beliebte Art des Wettbewerbs. Dabei entsteht eine vorteilhafte Situation für beide Seiten: Der Gewinner muss nicht den vollen Preis eines Produkts zahlen, da er durch den Gutschein einen Rabattabzug erhält. Auf der anderen Seite muss der Anbieter sein Produkt nicht vollständig kostenfrei zur Verfügung stellen.

Egal ob über Zeitschrift oder Internet: Achten Sie darauf, ob der Anbieter seriös ist. Stutzig werden sollten Sie bei Werbebannern, welche einen hohen Sofortgewinn versprechen. Wettbewerbe, die auf den Herstellerseiten angeboten werden betrachte ich als seriös.

Ein weiterer Vorteil, den der Anbieter von Wettbewerben hat, ist die Bekanntgabe Ihrer Adresse. Dies sehe ich aber nicht als kritisch. Wenn Sie einen Newsletter damit abonnieren, dann können Sie diesen jederzeit kündigen. Postwurfsendungen ebenso. Und obwohl ich mich von Werbung in der Regel genervt fühle, begrüße ich solche, die genau auf mein Profil abgestimmt ist, da sie mir tatsächlich einen Mehrwert bietet!

Wettbewerbe in der Schweiz sind eine schöne Sache. Wer teilnimmt gibt nur seine Adresse und erhält oft schon einen schönen Sofortgewinn in Form eines Gutscheins und hat die Chance auf weitere wertvolle Gewinne.